allgemeine Artikel
Die Finanzierung des Schulhaushaltes erfolgt im Wesentlichen durch öffentliche Zuschüsse und Beiträge der Schuleltern.
Die öffentlichen Zuschüsse sind die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Sachsen-Anhalt. Die Finanzhilfeleistungen des Landes sind rechtlich geregelt im Schulgesetz und der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO). Sie werden in Form von Schülerbeiträgen gewährt, die sich an den Kosten staatlicher Schulen orientieren.
Diese Zuschüsse sind jedoch so bemessen, dass selbst bei optimaler Klassenfrequenz ein erheblicher Eigenanteil des Schulträgers verbleibt. Besonders die Sachkosten, zu denen auch die Personalkosten für Hausmeister, Reinigung, Verwaltung und Schulsekretärin gehören, werden nur geringfügig bezuschusst.