| Aufnahmebedingungen |
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Quereinsteiger sind grundsätzlich in allen Klassen willkommen. Ein Schulwechsel ist dabei z. B. auch nach den Herbst- oder Winterferien möglich. Voraussetzung ist ein Aufnahmegespräch, das- neben den letzten Schulzeugnissen- erkennen lässt, dass der/ die Schüler/in bereit ist, sich auf die Lernmethoden der Waldorfschule einzustellen. Gern wird der Unterricht auch eine Woche probeweise besucht. Das erste Halbjahr ist dann eine Probezeit. Seit dem Schuljahr 2009/2010 ist unsere Schule ab Klasse 5 zweizügig, d.h. in jedem neuen Schuljahr eröffnen wir aufgrund der großen Nachfrage eine komplette 5. Klasse für Quereinsteiger. Eltern erhalten in zahlreichen Elternabenden, aber auch bei Vorträgen und anderen Veranstaltungen, Gelegenheit sich intensiv mit der Waldorfpädagogik zu beschäftigen. Schulgeld ist leider für den Betrieb einer Schule in freier Trägerschaft unverzichtbar, da die öffentlichen Zuschüsse nur ca. 65% der Kosten vergleichbarer staatlicher Schulen decken. An der Freien Waldorfschule Magdeburg wird das Schulgeld mit jeder Familie frei vereinbart, nachdem die Aufnahme des Kindes - unabhängig von der Schulgeldvereinbarung - beschlossen ist. Der freien Vereinbarung wird ein Richtsatz von 6% aller Nettoeinkünfte der Familie (ohne Kindergeld) zu Grunde gelegt. Besuchen 2 Kinder der selben Familie die Schule, sind es insgesamt 7,5 % (also nur noch 1,5 % für das zweite). Abweichungen von diesem Richtsatz werden vereinbart, wenn das Kind sonst auf Grund der Schulgeldhöhe die Schule nicht oder nicht mehr besuchen könnte. Seit Juli 2006 sind außerdem Höchstbeträge eingeführt worden. Dadurch entfällt bei einem Familiennettoeinkommen über 3.350 € monatlich der Einzelnachweis. Für die Anmeldung eines Kindes verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular. Legen Sie der Anmeldung bitte ein Foto Ihres Kindes und - bei Quereinsteigern - die letzten beiden Zeugnisse als Kopie bei.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. März 2011 um 20:32 Uhr |