Im September 1990 wurde die Freie Waldorfschule Magdeburg als erste Magdeburger Schule in freier Trägerschaft gegründet.
Eltern, Lehrern und Schülern ist es gelungen, die Schule in allen 13 Klassenstufen mit hohem Niveau aufzubauen. Unterstützung erhielten und erhalten sie dabei im Bund der Waldorfschulen, der in Deutschland 245 Schulen vereint. Die Waldorfschulen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen arbeiten in einer Regionalkonferenz zusammen.
Weltweit gibt es mehr als 1000 Waldorfschulen auf allen Kontinenten. Sie alle arbeiten auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners, der 1919 in Stuttgart die erste Waldorfschule begründete.
Seit August 2005 ist der Magdeburger Schulverein auch Träger der Freien Waldorfschule Harzvorland in Thale. Eine gute Zusammenarbeit gibt es auch mit dem Freien Waldorfkindergarten in Magdeburg .
Das Stück „Projekt Arche“ von Ulrike Müller, 1.Platz beim Drama-Wettbewerb „Waldorf 100“, beginnt mit dem bevorstehenden Weltuntergang. Der Wasserspiegel steigt, die Erde erwärmt sich immer mehr, die Welt wird überflutet. 10 junge Menschen bekommen durch Losverfahren die Chance, auf der Arche das Überleben der Menschheit zu sichern. Eine beklemmende Zukunftsvision...
Fotos in der Galerie.
Die Waldorfpädagogik orientiert sich an der seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen. Diese Entwicklung geschieht in Abschnitten und Rhythmen, die in unserer kurzlebigen Gesellschaft manchmal verdeckt, überlagert erscheinen.
Der künstlerisch-lebendige, rhythmisch gegliederte Unterricht der Waldorfschule bleibt frei von kurzfristigen Erziehungs- Modell- Versuchen und Modetrends. Durch regelmäßige Beratungen der Lehrer innerhalb der Schule und in überregionalen Fachkonferenzen erfolgt dabei eine ständige Fortentwicklung der pädagogischen Grundsätze und Methoden.
Die Finanzierung des Schulhaushaltes erfolgt im wesentlichen durch öffentliche Zuschüsse und Beiträge der Schuleltern.
Die öffentlichen Zuschüsse sind die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Sachsen-Anhalt. Die Finanzhilfeleistungen des Landes sind rechtlich geregelt im Schulgesetz und der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO). Sie werden in Form von Schülerbeiträgen gewährt, die sich an den Kosten staatlicher Schulen orientieren.
Diese Zuschüsse sind jedoch so bemessen, dass selbst bei optimaler Klassenfrequenz ein erheblicher Eigenanteil des Schulträgers verbleibt. Besonders die Sachkosten, zu denen auch die Personalkosten für Hausmeister, Reinigung, Verwaltung und Schulsekretärin gehören, werden nur geringfügig bezuschusst.
Donnerstag, den 19.12.19 Oberuferer Weihnachtsspiele |
Freitag, den 10.01.20 Oberuferer Dreikönigsspiel |
Montag, den 13.01.20 WOW-Day |
Freitag, den 07.02.20 Fasching Ü 18 |
Die Schulzeitung "Facetten" als PDF Download: