Alle Hortkinder schließen für die Essensversorgung einen Pauschalvertrag ab. Für die älteren Schüler ab Klasse 7 kann ein Essensvertrag abgeschlossen werden; das Essen wird dann bargeldlos mit einem Chip bezahlt. Er dient als Zahlungsmittel an der Ausgabetheke.

Schüler ab Klasse 7 und Mitarbeiter der Schule können einen solchen Chip im Schulbüro beantragen. Auf den Chip wird ein Pfand von 15,00 € gebucht. Der Chip bleibt gültig bis zur Rückgabe. Bei Verlust kann ein neuer Chip beantragt werden, in diesem Fall wird das Pfand erneut fällig. Das Guthaben kann übertragen werden. Bei endgültiger Rückgabe werden ein etwaiges verbliebenes Guthaben sowie das Pfand ausgezahlt.

Das Guthaben kann per Banküberweisung IBAN DE91 4306 0967 0025 0632 04 (GLS-Bank) aufgeladen werden. Die entsprechenden Kontodaten sowie die 7-stellige Vertragsnummer (als Verwendungszweck!) entnehmen Sie dem von uns gegengezeichneten Vertrag oder direkt vom Essen-Chip.

Hinweise zum Essen-Chip

Der Chip ist einsehbar unter https://www.opc-asp.de/fws-md/

Bitte Kartennummer und Passwort (Nachnahme des Kindes) eingeben, anschließend muss man ein eigenes Passwort vergeben.

Hier können Sie Ihren aktuellen Kontostand sowie die Essenhistorie einsehen.

Der Speiseplan ist ebenfalls im System einsehbar.