Einschulung

Seit August 2013 nehmen wir jedes Jahr ca. 50 Schulanfänger in zwei Klassen auf. Schulanfänger sollten wirklich  schulreif sein. Neben einer  entsprechenden Bestätigung der zuständigen staatlichen Schulärztin, lädt unser Aufnahmekreis deshalb zu einem Aufnahmegespräch ein, auch um den Eltern evtl. noch Empfehlungen für die letzten Monate vor der Einschulung zu geben. Anmeldeschluss für die Einschulung ist der 1. März des Vorjahres.

Quereinsteiger

Quereinsteiger sind grundsätzlich in allen Klassen willkommen. Ein Schulwechsel ist dabei z. B. auch nach den Herbst- oder Winterferien möglich. Voraussetzung ist ein Aufnahmegespräch, das- neben den letzten Schulzeugnissen- erkennen lässt, dass der/ die Schüler/in bereit ist, sich auf die Lernmethoden der Waldorfschule einzustellen. Gern wird der Unterricht auch eine Woche probeweise besucht. Das erste Halbjahr ist dann eine Probezeit. Leider müssen wir jedoch Anfragen zum Schulwechsel auf Grund der begrenzten Kapazität oft ablehnen oder für die "Warteliste" vormerken, bis z.B. durch Umzug ein Platz frei wird.

Vorbereitung

Eltern erhalten in zahlreichen Elternabenden, aber auch bei Vorträgen und anderen Veranstaltungen, Gelegenheit sich intensiv mit der Waldorfpädagogik zu beschäftigen. Für die Vorschulkinder werden ebenfalls Kennenlern - Vormittage durchgeführt.

Schulgeld

Schulgeld ist leider für den Betrieb einer Schule in freier Trägerschaft unverzichtbar, da die öffentlichen Zuschüsse nur ca. 65% der Kosten vergleichbarer staatlicher Schulen decken. An der Freien Waldorfschule Magdeburg wird das Schulgeld mit jeder Familie frei vereinbart, nachdem die Aufnahme des Kindes - unabhängig von der Schulgeldvereinbarung - beschlossen ist.

Der freien Vereinbarung wird ein Richtsatz von 6% aller Nettoeinkünfte der Familie (ohne Kindergeld) zu Grunde gelegt. Besuchen 2 Kinder der selben Familie die Schule, sind es insgesamt 7,5 %. Unsere Beitragsordnung finden Sie hier.

Abweichungen von diesem Richtsatz werden vereinbart, wenn das Kind sonst auf Grund der Schulgeldhöhe die Schule nicht oder nicht mehr besuchen könnte.

Seit Juli 2006 sind außerdem Höchstbeträge eingeführt worden. Dadurch entfällt bei einem Familiennettoeinkommen über 3.666,66 € monatlich der Einzelnachweis.

Zusätzlich zum vereinbarten Schulgeld fallen noch weitere Kosten an. Eine Aufstellung finden Sie hier.

Zustimmung der vorher besuchten Schule bei Quereinstieg (ohne 5. Klasse)

Grundsätzlich muss die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Schülerin oder ein Schüler die Schule wechselt, allein von den Sorgeberechtigten entschieden werden. Voraussetzung ist bei einer Schule in freier Trägerschaft, dass diese sich zur Aufnahme des Kindes in der Lage sieht. Die abgebende Schule muss nicht zustimmen. Es ist jedoch in der Regel sinnvoll und ratsam, die Lehrer der bisher besuchten Schule zu informieren und sich z.B. über einen geeigneten Termin für eine Probewoche abzustimmen. Für den Fall, dass nach der Probewoche kein Schulwechsel erfolgt, soll ja das bisherige Schulverhältnis ungetrübt fortgesetzt werden können.

Für die Anmeldung eines Kindes verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular.

Legen Sie der Anmeldung bitte ein Foto Ihres Kindes und - bei Quereinsteigern - die letzten beiden Zeugnisse als Kopie bei.

In diesem PDF sind die wichtigsten Informationen rund um die Waldorfschule Magdeburg zusammengefasst.