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Geschäftsordnung
Freitag, 01. Oktober 2010

Geschäftsordnung des Eltern-Lehrer-Kreises (ELK)

beschlossen durch den ELK am 15.07.2007 – angepasst am 16.02.2011

 

Grundlagen

a) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
b) Satzung der Freien Waldorfschule Magdeburg e.V.
c) Schulordnung der Freien Waldorfschule Magdeburg e.V.

(1) Status des ELK innerhalb der Schule

Der ELK ist ein eigenständiges Gremium bestehend aus Vertreter/innen der Klassenelternschaften und des pädagogischen Teams.

 

(2) Mitglieder des ELK

Dem ELK gehören möglichst mind. 1 Elternvertreter/in in jeder Klasse (Klassen 1-12) und mindestens zwei Vertreter/innen des Lehrerkollegiums an.
Die Elternvertreter/innen werden auf dem ersten Elternabend der jeweiligen Klassenstufe durch die Klassenelternschaft für die Dauer von einem Schuljahr gewählt. Vertreter/innen sollen nur in einer Klassenstufe kandidieren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
Die Lehrervertreter/innen werden durch das Lehrerkollegium zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von einem Schuljahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Im begründeten Fall kann der ELK Mitglieder ausschließen (z.B. Durchsetzung von Eigeninteressen im Amt, Verstoß gegen die Schulordnung und / oder Geschäftsordnung des ELK).
Der ELK wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in und stellvertretende/r Sprecher/in für die Dauer von einem Jahr. Die Wahl erfolgt jeweils im Oktober des Schuljahres. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der ELK führt eine Vertreter- und Ämterliste für das laufende Schuljahr.
Bei personengebundenen und internen Angelegenheiten sind die Mitglieder des ELK zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Für nachweislich kontinuierliche Mitarbeit im ELK werden die zu leistenden Arbeitsstunden gemäß geltender Beitragsordnung anerkannt.

 

(3) Aufgaben des ELK

 

anerkannte Interessenvertretung der Eltern in der Schule

(Verbindungsglied zwischen Lehrer/innen und Eltern; Unterstützung der Elternarbeit in den Klassen; Entgegennahme von Anregungen sowie Problemen von den Eltern aus den Klassen und Unterstützung einer Klärung; Information der Eltern in den Klassen; Motivation der Eltern für gemeinsame Aktionen)

 

aktive Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens

(beratende und empfehlende Funktion bei Entscheidungsfindungen; Unterstützung der Meinungsbildung; Mitarbeit bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung sowie der Schärfung des Schulprofils; Mitarbeit bei der Gestaltung von Schulveranstaltungen)

 

Zusammenarbeit mit Gremien innerhalb und außerhalb der Schule

(siehe Ziffer 5 der Geschäftsordnung; Unterbreitung von Vorschlägen für Elternvertreter zur Wahl in den Vorstand, Leitung der Wahl des Vorstandes in der Mitgliederversammlung; Zusammenarbeit mit Elternvertretungen der Waldorfschulen in der Regionalkonferenz Mitte-Ost; Benennung eines Vertreters für den Stadtelternrat.

 

Einrichtung von Arbeitskreisen zur Organisation bestimmter Aufgaben

(je nach Thematik und Zielstellung kann die Arbeit des Arbeitskreises befristet sein; Motivation zur Mitwirkung von Eltern aller Klassenstufen sowie Lehrer/innen nach ihren Fähigkeiten und Neigungen unabhängig von einer Wahl in den ELK).

 

(4) Sitzungen des ELK

 

Turnus / Ort:

Der ELK trifft sich mindestens einmal im Monat in der Schule. (Ferien ausgenommen)
Die Termine für das gesamte Schuljahr werden in der letzten Sitzung des Vorjahres festgelegt und im Mittwochsblatt bzw. Internet regelmäßig bekannt gegeben.
Der ELK kann Sondersitzungen einberufen.
Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Tagesordnung:

Die TO wird im letzten Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ der Sitzung, den laufenden Gesprächen und besonderen Themenanmeldungen grob festgelegt und im Protokoll der Sitzung bekanntgegeben. Weitere Themenanmeldungen erfolgen bis zum Montag vor dem Sitzungstermin an den Protokollanten. Mit dem Verteiler erhalten die Vertreter der jeweiligen Gremien Kenntnis von der TO. Die Veröffentlichung im Mittwochsblatt entfällt damit.
Spontane Themen können regelmäßig im letzten TOP „Sonstiges“ beraten werden.

 

Anwesenheit:

Die Mitgliedschaft im ELK ist mit der Wahl durch die Klassenelternschaft verbindlich.
Insofern ist durch mindestens ein/e Vertreter/in der Klasse die Teilnahme an den Sitzungen sicherzustellen.
Im Verhinderungsfall ist die Sitzungsleitung vor der Sitzung zu informieren.

 

Sitzungsleitung:

Der ELK bestimmt zu Beginn jeder Sitzung einen Vertreter für die Sitzungsleitung/Moderation und einen Vertreter als Zeitwächter für die jeweilige Sitzung.
Der Entwurf und die Veröffentlichung der Tagesordnung, Bereitstellung von Materialien, Durchführung und Protokollierung der Sitzungen erfolgt vom verantwortlichen Protokollanten

 

Protokoll:

Die Führung des Protokolls liegt in der Hand des Protokollanten.
Es enthält Aussagen zur Anwesenheit, zu allen behandelten Tagesordnungspunkten, anstehenden Aufgaben, übertragenen Verantwortlichkeiten, Terminen und Beschlüssen.
Jedes ELK-Mitglied erhält vor jeder Sitzung ein Protokoll der vergangenen Sitzung per E-Mail.
Die Einladung von Gästen ist von jedem Mitglied möglich, entspr. Anmeldung als Aufnahme in die Tagesordnung ist erforderlich.
Sämtliche Protokolle werden in einem gesonderten Ordner an einem zentralen Platz in der Schule zur Einsicht für Lehrer/innen und Eltern ausgelegt.

 

Beschlussfassung:

Stimmberechtigt sind alle gewählten Eltern- und Lehrervertreter/innen
Anträge werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden angenommen.
Beschlüsse bedürfen der 2/3 Mehrheit der Anwesenden.
Beschlussvorlagen werden mit der Tagesordnung bekannt gegeben.
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des ELK müssen den Mitgliedern mindestens 10 Kalendertage vor der nächsten Sitzung bekannt gegeben werden. Der Beschluss eines solchen Antrages bedarf der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

(5) Zusammenarbeit des ELK mit anderen Gremien der Schule

Schulleitungskonferenz:

- Der ELK ist durch eine/n Vertreter/in ständiger Gast in den Sitzungen mit beratender Stimme.
- Es erfolgt gegenseitige Information über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse.
- ELK wird durch die Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.
- Dem ELK ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Vorstand:

- Der ELK benennt eine/n Ansprechpartner/in für den Vorstand
- Eine Teilnahme an den Vorstandsitzungen als Gast erfolgt im Bedarfsfall bzw. auf Anfrage.
- ELK (mit dem Protokoll-Verteiler) und Vorstand informieren sich regelmäßig über die anstehende Tagesordnung.
- Eigene Themen des ELK für die Vorstandssitzungen werden rechtzeitig angemeldet.
- Es erfolgt eine gegenseitige Information über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse (Hinterlegung der Protokolle)

 

Vertrauenskreis:

- Für dieses Gremium wählt der ELK zwei Elternvertreter/innen, die das Vertrauen des Gremiums besitzen. Die Mitglieder werden jedes Jahr neu gewählt.

 

Schülerrat

- Der ELK benennt eine/n Ansprechpartner/in für den Schülerrat
- Es erfolgt eine gegenseitige Information über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse
- ELK kann Anfragen an den Schülerrat zu relevanten Themen richten und umgekehrt
- Eine Teilnahme durch den ELK an den Sitzungen des Schülerrates erfolgt im Bedarfsfall und umgekehrt.

 

Übrige Arbeitskreise (wie z.B. Beitragskreis, Küchenkreis, Baukreis, Hortkreis, Öffentlichkeitskreis):

- Der ELK benennt eine/n Ansprechpartner/in für den jeweiligen Arbeitskreis.
- Eine Teilnahme durch den ELK an den Sitzungen erfolgt im Bedarfsfall bzw. auf Anfrage
Wenn in der Ämterliste nicht näher benannt, ist der/die Sprecher/in des ELK Ansprechpartner/in für die Kreise und Gremien.

 

(6) Finanzen

Der ELK kann die technischen Möglichkeiten der Schule zur Vervielfältigung und Verteilung bzw. Versendung von Unterlagen nutzen.
Der ELK hat die Möglichkeit, das Büro für Öffentlichkeitsarbeit zu Beratungszwecken mitzunutzen.
Die Schule übernimmt Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen für Mitglieder des ELK, für die Teilnahme an Tagung der Regionalkonferenz, des Bundeselternrates sowie des Stadt- und Landeselternrates auf vorherigen Antrag.

 

(7) Inkrafttreten, Änderungen und Bekanntmachung

Der ELK arbeitet ab dem Schuljahr 2007/2008 nach der Geschäftsordnung.
Der ELK hat die Möglichkeit, auf Beschluss im ELK die Geschäftsordnung zu ändern, zu ergänzen oder außer Kraft zu setzen (siehe Beschlussfassung).
Die Geschäftsordnung und eventuelle Änderungen werden dem Vorstand und Lehrerkollegium schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Die Geschäftsordnung wird im Mittwochsblatt für alle Elternhäuser veröffentlicht.
Magdeburg, den 16. Februar 2011
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Februar 2011 um 20:18 Uhr